Vorweg: Ich bin selbst bei der DLRG in Ausbildung, Jugendarbeit und stationärem Wasserrettungsdienst aktiv, nicht jedoch im mobilen Wasserrettungsdienst und Katastrophenschutz.
tl;dr: Die Zersplitterung der mobilen technischen Gefahrenabwehr zwischen Feuerwehr und Hilfsorganisationen wie der DLRG gefährdet durch lange Rüstzeiten und spendenbasierte Finanzierung Menschenleben. Technische Rettung ist wie der Rettungsdienst hoheitliche Pflichtaufgabe und bedarf bundesweit einheitlicher Zuständigkeits- und Finanzierungsklarheit. Um Skaleneffekte auszunutzen und historisch gewachsene Unstimmigkeiten abzuschaffen plädiere ich dafür, jede mobile technische Hilfeleistung – inklusive Wasser-, Berg- und Höhlenrettung – den Feuerwehren zuzuordnen. Hilfsorganisationen sollten sich stattdessen auf ihre eigentlichen Kernkompetenzen konzentrieren: Im Falle der DLRG Schwimmausbildung, Jugendarbeit, stationärer Wachdienst an Küsten und Badeseen und die hierzu notwendige Ausbildung.
Ich möchte starten mit einem kurzen Blick auf die verschiedenen Aufgabenträger und die Kompetenzverteilung im Bereich der technischen Hilfeleistung, die der medizinischen Hilfeleistung klassischerweise gegenübergestellt wird (also z.B. Brandbekämpfung, KfZ-Rettung, Höhlenrettung oder Wasserrettung). Während die medizinische Rettung sowie der Krankentransport über die jeweiligen Rettungsdienstgesetze der 16 Bundesländer geregelt werden, wird die technische Rettung durch die Landesfeuerwehrgesetze als kommunale Pflichtaufgabe der Feuerwehren deklariert. Für die Finanzierung der Feuerwehren sind entsprechend die Kommunen zuständig.
In diesem Gefüge agieren drei zentrale Akteure mit verschiedenen Aufträgen und Strukturen.
Als gesetzliche Träger der Gefahrenabwehr vor Ort stellen die Berufs-(BF) und Freiwilligen Feuerwehren (FF) das Fundament für Brandbekämpfung und jegliche Form technischer Hilfe.
Auf Bundesebene wiederum operiert die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) als Bundesoberbehörde; ihr Fokus liegt primär auf dem überregionalen Katastrophenschutz, schwerem technischem Gerät und logistischen Großschadenslagen, nicht jedoch auf der primären, zeitkritischen Erstausrückung bei alltäglichen Notfällen.
Dem gegenüber stehen die Hilfsorganisationen wie die DLRG, die DRK-Wasserwacht oder der ASB. Sie sind privatrechtlich als eingetragene Vereine organisiert und decken neben dem Sanitätsdienst traditionell Teile des Landeskatastrophenschutzes ab. Historisch bedingt übernahmen sie über ehrenamtliche Schnelleinsatzgruppen auch den mobilen Wasserrettungsdienst. Dies führte nach dem Subsidiaritätsprinzip zu einer engen Verzahnung von privatrechtlich organisiertem Ehrenamt und staatlicher Daseinsvorsorge, deren Abgrenzung und Finanzierung bis heute dummerweise föderal fragmentiert ist.
Probleme der aktuellen Struktur
Die technische Hilfeleistung im Rahmen der SEGs hat bis heute keine bundes- oder landesweit einheitliche Finanzierungsgrundlage. Einsatzmittel bei der DLRG werden oftmals aus Vereinsmitteln nach vorherigen Spendenaktionen, durch lokale Fördervereine oder aus Mitgliedsbeiträgen beschafft. Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge sollte aber nicht auf Spendenbasis finanziert werden sondern ist eine genuine staatliche Aufgabe. Auch wenn die Feuerwehren oftmals über eine schlechte Finanzierung klagen, ist die durchschnittliche Feuerwehr um Welten besser ausgestattet als die durchschnittliche DLRG-Ortsgruppe.
Ein großer Nachteil ehrenamtlicher Wasserrettungs-SEGs ist ihre Ausrückezeit. Obwohl sich in den entsprechenden nur lokale Bürger engagieren, müssen diese jeweils von ihrer Wohnung zur Wache, bevor sie ausrücken können. Die Zeit zwischen Alarmierung und Ausrückung ist dann letztlich vom langsamsten Besatzungsmitglied abhängig. Naturgemäß sind Berufsfeuerwehren mit Rüstzeiten von unter 90 Sekunden deutlich schneller.
Hinzu kommt, dass in vielen Landesrettungsdienstgesetzen der mobile Wasserrettungsdienst unzureichend oder rein fakultativ verankert. Noch deutlicher wird dies beim stationären Wasserrettungsdienst an den Küsten: Der Zentrale Wasserrettungsdienst Küste (ZWRDK) der DLRG agiert primär auf Basis privatrechtlicher Verträge mit Kurverwaltungen und Gemeinden. Es fehlt bis heute an einem klaren bundesweiten gesetzlichen Korrelat – etwa einer gesetzlich verankerten Position des Wachführers, analog zum Zugführer im Feuerwehr- und Katastrophenschutzrecht.
Mein Vorschlag: Technische Hilfeleistung nur durch Feuerwehren
Die Konsequenz aus diesen strukturellen Defiziten ist die Zusammenführung aller mobilen technischen Hilfeleistungen bei der Feuerwehr. Das betrifft nicht nur das Wasser, sondern analog auch Bereiche wie die Berg- und Höhlenrettung.
| Bereich | Feuerwehr (Kommunal / Staatlich) | DLRG / DRK (inkl. Wasserwacht und Bergwacht) / ASB |
|---|---|---|
| Zuständigkeit | Technische Hilfeleistung im Rahmen von SEG sowie Katastrophenschutz | Stationärer Rettungsdienst (Sanitätsdienste auf Veranstaltungen, stationärer Wasserrettungsdienst |
| Ausbildungsspektrum | Breit, von Brandbekämpfung über technische Hilfeleistung bis hin zu Spezialdisziplinen wie Wasser-, Höhlen oder Höhenrettung | Schwimmen, Rettungsschwimmen, Erste-Hilfe, Bootsdienst |
| Finanzierung | 100 % kommunale / staatliche Haushaltsmittel | Kommunale Dienstleistungsverträge, Spenden, Gebühren |
1. Integration der Prüfungsordnungen
Die DLRG-Prüfungsordnungen für das Einsatztauchen (PO 6) und die Strömungsrettung (PO 10) werden als eigenständige Systeme abgelöst. Das Tauchwesen wird bundesweit einheitlich nach der FwDV 8 (Tauchen) sowie den Richtlinien der DGUV (DGUV Regel 105-001) organisiert. Das langjährige Erfahrungswissen der DLRG fließt als Modul in die Feuerwehr-Ausbildung ein, anstatt parallel eigene Lizenzen zu verwalten.
2. Berufsfeuerwehren: Nutzung von Dienstzeiten und Synergien
In urbanen Ballungsräumen muss Wasserrettung fest in die Wachabteilungen integriert werden. Berufsfeuerwehrleute versehen 24-Stunden-Dienste, in denen neben dem Einsatzdienst strukturierte Ausbildungs- und Arbeitsdienste vorgesehen sind. Es ist fachlich geboten und organisatorisch zumutbar, dass hauptamtliche Einsatzkräfte im Rahmen ihrer kontinuierlichen Fortbildung Zusatzqualifikationen als Bootsführer, Strömungsretter oder Feuerwehrtaucher erwerben. Damit entfallen Verzögerungen beim Ausrücken: Der Wasserrettungszug rückt im Ernstfall zeitgleich mit dem HLF aus.
3. Freiwillige Feuerwehren: Fachbereiche statt Doppelstrukturen
Auf dem Land übernimmt die Freiwillige Feuerwehr die mobile Wasserrettung über Schwerpunktwehren an relevanten Gewässern. DLRG-Einsatzkräfte, die bereits heute oft in Personalunion bei der Feuerwehr aktiv sind, werden vollständig in die Feuerwehr-Fachgruppen integriert. Wer als Fachberater oder Wasserretter tätig sein möchte, durchläuft die Feuerwehr-Ausbildung. So ist garantiert, dass jede Einsatzkraft an der Einsatzstelle uneingeschränkt im taktischen Gefüge (FwDV 100) agieren kann.
4. Dislozierung von Material und Booten
Feste Bootsliegeplätze im Wasser sind mit hohen Unterhaltskosten verbunden und rechtfertigen sich mobil nur an hochfrequentierten Großgewässern mit nachgewiesenem Gefahrenschwerpunkt. Der Standard für die mobile Gefahrenabwehr ist das trailerbare Mehrzweckboot auf Lkw oder Wechselladerfahrzeug (WLF) mit Abrollbehälter. Stationäre Liegeplätze verbleiben exklusiv dort, wo ein dauerhafter stationärer Wachdienst eingerichtet ist.
Die neue Rolle der Hilfsorganisationen
- Breitenausbildung: Das flächendeckende Beibringen des Schwimmens bei Kindern und Jugendlichen ist eine zivilgesellschaftliche Mammutaufgabe. Die DLRG stößt hier an Kapazitätsgrenzen, brilliert jedoch in der methodischen Ausbildung wie keine zweite Organisation und wird in diesem Feld dringender gebraucht denn je.
- Rettungssport und Jugendarbeit: Stärkung des Ehrenamts abseits von nächtlichem Alarmdruck und psychisch belastenden Bergungseinsätzen.
- Stationärer Wasserrettungsdienst: Die personelle Besetzung von Wachstationen an Stränden, Badeseen und Talsperren im Sommer. Hier agiert die DLRG als verlässlicher Partner von Kommunen und Bäderbetrieben – rechtlich fundiert über klare Leistungsverträge.
Daseinsvorsorge braucht klare Kanten
Die deutsche Sicherheitsarchitektur steht vor strukturellen Herausforderungen. Demografischer Wandel, knapper werdende Budgets, steigende bürokratische Hürden und eine Zunahme wetterbedingter Schadenslagen zwingen zu einer Debatte, die in Fachkreisen gern vermieden wird: Wie effizient ist die Zersplitterung der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr organisiert? Insbesondere auf dem Gebiet der mobilen technischen Rettung leistet sich Deutschland ein System historisch gewachsener Doppelstrukturen. Ob Wasserrettung, Bergrettung oder Höhenrettung – hochspezialisierte Aufgaben werden vielfach an private Hilfsorganisationen und Fördervereine ausgelagert. Die dort engagierten Ehrenamtlichen leisten zweifellos ihr Bestes, doch vereinsbasierte Strukturen stoßen an systemische Grenzen: Sie können weder die Ausbildungs- und Übungsdichte hauptamtlicher oder schlagkräftiger kommunaler Wehren abbilden noch verfügen sie angesichts chronischer Spendenknappheit über moderne PSA und Hochleistungstechnik auf Spitzenniveau. Eine kritische Analyse der aktuellen Praxis zeigt: Daseinsvorsorge ist eine Kernaufgabe des Staates. Sie gehört vollumfänglich, strukturiert und steuerfinanziert unter das Dach einer einzelnen Institution für technische Gefahrenabwehr – der Feuerwehr. Die Feuerwehr verfügt bereits über die notwendigen gesetzlichen Grundlagen (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetze) und besitzt vor allem das am dichtesten geknüpfte Standortnetz in der Fläche. Um die Problematik der aktuellen Wasserrettung zu verstehen, bedarf es einer Differenzierung zwischen den beteiligten Akteuren und ihren Kompetenzen: Eine gesetzliche Pflicht der Kommunen zur Vorhaltung von Wasserrettungs-SEGs existiert in den meisten Bundesländern nicht explizit; vielmehr delegieren Landkreise und kreisfreie Städte die Wasserrettung gerne über öffentlich-rechtliche Verträge oder Vereinbarungen an die DLRG. Der Grund ist primär fiskalischer Natur: Es ist für die öffentliche Hand schlicht billiger, wenn ein eingetragener Verein die Einsatzbereitschaft weitgehend ehrenamtlich und spendenfinanziert abdeckt, anstatt eigene kommunale Wasserrettungszüge aufzubauen. Die Schnittstelle zwischen technischer Rettung aus Gewässern und anschließender medizinischer Versorgung am Ufer ist dadurch künstlich aufgespalten. Wenn eine Person im Wasser versinkt oder ein Pkw in einen Fluss stürzt, greifen zwei parallele Systeme: die Feuerwehr für die technische Lage und parallel alarmierte Einheiten der DLRG oder Wasserwacht für die Wasserrettung. In vielen Landkreisen führt das zu absurden Doppelstrukturen: Feuerwehr, verschiedene DLRG-Ortsgruppen, THW-Fachgruppen und die Polizei halten jeweils eigene Taucher oder Boote vor. Im Ernstfall vergeht wertvolle Zeit, weil die ehrenamtliche DLRG-SEG erst alarmiert werden und anfahren muss, während eine Berufsfeuerwehr mit integrierter Wasserrettung binnen 90 Sekunden auf der Straße wäre. Diese Trennung ist ineffizient und gefährdet Menschenleben. Akute Gefahrenabwehr darf kein Bittsteller sein. Ein Großteil der Einsatzkleidung, Boote und Fahrzeuge mobiler DLRG-Wasserrettungszüge wird bis heute über Mitgliedsbeiträge, Spendenaktionen und lokale Fördervereine finanziert. Rettungstaucher und Strömungsretter riskieren ihr Leben bei Lagen, deren Vorhaltung elementare staatliche Pflichtaufgabe ist. Daseinsvorsorge muss zwingend steuerfinanziert und über kommunale Haushalte abgesichert sein, statt vom Erfolg lokaler Spendenkampagnen abzuhängen. Im ländlichen Raum stoßen rein ehrenamtliche Wasserrettungs-SEGs zunehmend an Grenzen. Bis ehrenamtliche DLRG-Kräfte von der Arbeitsstelle das Vereinsheim erreichen, das Boot ankoppeln und zur Einsatzstelle ausrücken, vergehen oft 15 bis 25 Minuten. Bei hypoxischen Zuständen im Wasser zählt jedoch jede Sekunde. Die Feuerwehr verfügt bereits über eine dichte Infrastruktur, etablierte Schleifen zur Tagesalarmierung und in Ballungsräumen über hauptamtliche Wachabteilungen mit Rüstzeiten unter 90 Sekunden. In vielen Landesrettungsdienstgesetzen ist der mobile Wasserrettungsdienst unzureichend oder rein fakultativ verankert. Noch deutlicher wird dies beim stationären Wasserrettungsdienst an den Küsten: Der Zentrale Wasserrettungsdienst Küste (ZWRDK) der DLRG agiert primär auf Basis privatrechtlicher Verträge mit Kurverwaltungen und Gemeinden. Es fehlt bis heute an einem klaren bundesweiten gesetzlichen Korrelat – etwa einer gesetzlich verankerten Position des Wachführers, analog zum Zugführer im Feuerwehr- und Katastrophenschutzrecht. Die Konsequenz aus diesen strukturellen Defiziten ist die Zusammenführung aller mobilen technischen Hilfeleistungen bei der Feuerwehr. Das betrifft nicht nur das Wasser, sondern analog auch Bereiche wie die Berg- und Höhlenrettung. **BereichFeuerwehr (Kommunal / Staatlich)DLRG / Wasserwacht / ASB (Privatrechtlich / Verein)**ZuständigkeitAusschließliche mobile Gefahrenabwehr, KatastrophenschutzStationäre Prävention, BreitenausbildungEinsatzspektrumWasserrettung, Tauchen, Strömungsrettung, Bootsbetrieb mobilStationärer Wachdienst (Küste, Badeseen), SanitätsdienstPrüfungswesenFwDV 8 (Tauchen), einheitliche FwDV-FachmoduleDeutsche Prüfungsordnung Schwimmen / RettenFinanzierung100 % kommunale / staatliche HaushaltsmittelKommunale Dienstleistungsverträge, Spenden, GebührenDie DLRG-Prüfungsordnungen für das Einsatztauchen (PO 6) und die Strömungsrettung (PO 10) werden als eigenständige Systeme abgelöst. Das Tauchwesen wird bundesweit einheitlich nach der FwDV 8 (Tauchen) sowie den Richtlinien der DGUV (DGUV Regel 105-001) organisiert. Das langjährige Erfahrungswissen der DLRG fließt als Modul in die Feuerwehr-Ausbildung ein, anstatt parallel eigene Lizenzen zu verwalten. In urbanen Ballungsräumen muss Wasserrettung fest in die Wachabteilungen integriert werden. Berufsfeuerwehrleute versehen 24-Stunden-Dienste, in denen neben dem Einsatzdienst strukturierte Ausbildungs- und Arbeitsdienste vorgesehen sind. Es ist fachlich geboten und organisatorisch zumutbar, dass hauptamtliche Einsatzkräfte im Rahmen ihrer kontinuierlichen Fortbildung Zusatzqualifikationen als Bootsführer, Strömungsretter oder Feuerwehrtaucher erwerben. Damit entfallen Verzögerungen beim Ausrücken: Der Wasserrettungszug rückt im Ernstfall zeitgleich mit dem HLF aus. Auf dem Land übernimmt die Freiwillige Feuerwehr die mobile Wasserrettung über Schwerpunktwehren an relevanten Gewässern. DLRG-Einsatzkräfte, die bereits heute oft in Personalunion bei der Feuerwehr aktiv sind, werden vollständig in die Feuerwehr-Fachgruppen integriert. Wer als Fachberater oder Wasserretter tätig sein möchte, durchläuft die Feuerwehr-Ausbildung. So ist garantiert, dass jede Einsatzkraft an der Einsatzstelle uneingeschränkt im taktischen Gefüge (FwDV 100) agieren kann. Feste Bootsliegeplätze im Wasser sind mit hohen Unterhaltskosten verbunden und rechtfertigen sich mobil nur an hochfrequentierten Großgewässern mit nachgewiesenem Gefahrenschwerpunkt. Der Standard für die mobile Gefahrenabwehr ist das trailerbare Mehrzweckboot auf Lkw oder Wechselladerfahrzeug (WLF) mit Abrollbehälter. Stationäre Liegeplätze verbleiben exklusiv dort, wo ein dauerhafter stationärer Wachdienst eingerichtet ist. Dieser Schritt bedeutet keine Entwertung der DLRG, sondern eine Schärfung ihres eigentlichen Auftrags. Indem die Verbände vom immensen Druck der 24/7-Vorhaltung für mobile Notfalleinsätze und den Katastrophenschutz entlastet werden, können sie ihre Ressourcen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren: Sobald ein Notfall den Rahmen des bewachten Strandabschnitts verlässt oder die Station außer Dienst ist, greift das reguläre, standardisierte Meldebild der Leitstelle: Die Feuerwehr rückt aus. Die Trennung von technischer Hilfeleistung auf dem Land (Feuerwehr) und technischer Hilfeleistung auf dem Wasser (DLRG/Wasserwacht) ist ein anachronistisches Konstrukt. Sie führt zu Reibungsverlusten bei der Alarmierung, uneinheitlichen Ausbildungsständen und einer unzureichenden Finanzierung über Spendenbüchsen. Moderne Gefahrenabwehr erfordert Skaleneffekte. Die Bündelung aller technischen Rettungsarten bei den Feuerwehren – getragen von hauptamtlichen Kräften in den Städten und gut strukturierten Schwerpunktwehren auf dem Land – schafft verlässliche Hilfsfristen, klare Führungsstrukturen und eine gesicherte Finanzierung aus Steuermitteln. Es ist Zeit, die Verantwortung dorthin zu legen, wo sie hoheitlich hingehört: zur Feuerwehr.